Krankheitsvertretung/Freihalteplatz

Wir werden oft gefragt, wie die Vertretung im Krankheitsfall für uns geregelt ist.

Obwohl unser Immunsystem einer ständigen Konfrontation mit Krankheitserregern wie Viren und Bakterien ausgesetzt ist und sich ein immunologisches Gedächtnis antrainiert hat, können auch wir einmal erkranken. Sollte dieser Fall eintreten, haben Erziehungsberechtigte Anspruch auf eine Vertretung durch das zuständige Jugendamt. Die Stadt Porta Westfalica hat dies gut gelöst. Zum einen gibt es Springerkräfte, die bei der Stadt angestellt sind und in die Kindertagespflegestellen kommen.

Zum anderen gibt es Freihalteplätze. Einen davon bieten wir an. Das bedeutet, dass wir einen Betreuungsplatz freihalten, um eine Kollegin oder einen Kollegen aus der Stadt Porta Westfalica bei Notfällen, meist bei Krankheit, vertreten zu können.

Ebenso steht ein Freihalteplatz bei einer anderen Kindertagespflegeperson zu.

Sie als Erziehungsberechtigte haben keinen finanziellen Nachteil durch eine Vertretung, es entstehen Ihnen keine Mehrkosten.